Beiträge

Die Krippenbeiträge werden nach einer Einkommensstaffel erhoben und betragen:

Monatsbeitrag bei einem Familienjahreseinkommen
175 € bis 26.000 €
218 € bis 36.000 €
260 € über 36.000 €

Der Monatsbeitrag für das Mittagessen beträgt 60 € und wird 11x jährlich eingezogen.

Die Einkommenseinstufung erfolgt durch das Jugendamt der Stadt WHV. Liegt dem Kindergarten zu Beginn des Kindergartenjahres keine Einstufungsmitteilung vor, erfolgt die Einstufung nach der höchsten Beitragsstufe (260 €). Die Eltern haben für eine rechtzeitige Einstufung Sorge zu tragen.

Die Geschwisterermäßigung für das jüngere, gleichzeitig in der Krippe betreute Kind beträgt 25%.

Die Krippenbeiträge werden durch die von den Eltern unterschriebene Einzugsermächtigung eingezogen. Das Kindergartenjahr beträgt 12 Monate. Der Monat August ist grundsätzlich der erste Zahlungsmonat.

Bei Zahlungsrückständen erfolgt nach einem Monat eine einmalige Mahnung. Erhält der Vorstand nach einer Frist von 14 Tagen keine Nachricht von den Eltern, so kann das Betreu¬ungsverhältnis zum folgenden Monatsersten fristlos beendet werden. Zahlungsrückstände sind nachzuzahlen.

Für die Festlegung der monatlichen Beiträge sowie für alle Verwaltungsfragen und besondere Absprachen finanzieller Art ist der Vorstand des Waldorfkindergartens zuständig.

Aufnahme

Die Aufnahme in die Krippe erfolgt nur nach Gesprächen mit der Erzieherin.

Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Aufnahmebestätigung von den Eltern
zusammen mit einer Einzugsermächtigung der Krippe ausgehändigt worden ist.